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AGB - BilderBulli

(I) Geltungsbereich

 

  1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) für alle Leistungen zwischen dem Kunden und dem FOTOTBUS-Betreiber Eva von Renner, Gudrunstrasse 44, 22559 Hamburg (nachfolgend Der BilderBulli genannt).

  2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Der BilderBulli ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

(II) Angebote und Vertragsabschluss

  1. Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von Der BilderBulli, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von Der BilderBulli sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Der BilderBulli mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

  2. Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Der BilderBulli kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung von Der BilderBulli zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt Der BilderBulli nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt

  3. Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Der BilderBulli ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Der BilderBulli erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

  4. Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum  Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie  sie  nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  5. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Angebots. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

 

(III) Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat Der BilderBulli alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Der BilderBulli.

  2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde Der BilderBulli unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  3. Kunde sorgt für etwaig benötigte Standortgenehmigungen für den BilderBulli- Einsatz.

  4. Der Kunde sorgt für eine Stellfläche von mindestens 5x5m sowie Zugang zu einer normalen Steckdose (230V) in max. 50 Metern Entfernung zum BilderBulli - Stellplatz.

 

(IV) Zahlung, Verzug

 

  1. Alle Honorare beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

  2. Der BilderBulli ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.

  3. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat Der BilderBulli das Recht, die Leistung zu verweigern.

(V) Kündigung

 

  1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Der BilderBulli jederzeit zu kündigen. Storniert der Kunde einen Auftrag, so wird dem Kunden eine Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt. Die Ausfallentschädigung wird mit ggf. bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Die Ausfallentschädigung staffelt sich wie folgt: (i) bis zu 28 Tage vor dem ersten Einsatztag = 30 % des vereinbarten Honorars, (ii) bis zu 14 Tage vor dem ersten Einsatztag = 50 % des vereinbarten Honorars, (iii) ab 13 Tage vor dem ersten Einsatztag = 100 % des vereinbarten Honorars.

  2. Der BilderBulli wird im Falle einer Kündigung alle noch nicht beanspruchten Aufwände (z.B. Benzingeld, Übernachtungskosten, etc.) soweit noch möglich stornieren (Schadenminderungsverpflichtung).

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

 

(VI) Gewährleistung und Schadenersatz

 

  1. Der BilderBulli verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

  2. Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch Der BilderBulli] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Der BilderBulli der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

  3. Jedwede Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung durch Unfall, Vandalismus, Diebstahl, Krankheit oder Motorschäden sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Der BilderBulli beruhen.

  4. Bei Outdoor-Veranstaltungen kann Der BilderBulli den Fotobus schließen oder ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für den Fotobus oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht.

  5. Der BilderBulli kann den Fotobus schließen oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr den Fotobus gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen der Fotobus geschloßen oder abgebaut, ist der Kunde nicht berechtigt, daraus Schadenansprüche irgendwelcher Art gegen Der BilderBulli         herzuleiten.

(VII) Haftung

 

  1. Der BilderBulli haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

  2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Der BilderBulli nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

  4. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

(VIII) Sonstiges

 

  1. Der BilderBulli darf vor, während und nach einer Veranstaltung Fotos zur Dokumentation des Einsatzes anfertigen. Die Verwendung der Fotos für eigene Werbezwecke ist zulässig, sofern keine Personen erkennbar sind. Der Auftraggeber wird über eine Verwendung dieser Fotos informiert.

(IX) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Der BilderBulli und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist Hamburg.

 

 

 

(Stand: 01.01.2020)

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